Kündigung per Einwurf-Einschreiben
Zustellung von Kündigungen per Einwurf-Einschreiben
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem wegweisenden Urteil vom 07.05.2026, Az.: Az. 2 AZR 184/25, entschieden, dass ein Einwurfeinschreiben nicht ausreicht, um den Zugang einer Kündigung rechtssicher nachzuweisen . Der bloße Einlieferungsbeleg oder der Online-Sendestatus sind vor Gericht kein gültiger Beweis.
Angesichts der neuen Rechtssprechung des BAG empfiehlt es sich, Kündigungen am besten wie folgt zuzustellen:
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- Persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung
Es empfiehlt sich für den Zugang der Kündigung einen Zeugen mitzunehmen für den Fall, dass der Arbeitnehmer den Empfang nicht bestätigen möchte - Übergabe durch einen Boten
der die Zustellung dokumentiert und gegebenenfalls in einem Verfahren als Zeuge für die Zustellung zur Verfügung steht - Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher
- Persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung