Kündigung per Einwurf-Einschreiben

Zustellung von Kündigungen per Einwurf-Einschreiben

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem wegweisenden Urteil vom 07.05.2026, Az.: Az. 2 AZR 184/25, entschieden, dass ein Einwurfeinschreiben nicht ausreicht, um den Zugang einer Kündigung rechtssicher nachzuweisen . Der bloße Einlieferungsbeleg oder der Online-Sendestatus sind vor Gericht kein gültiger Beweis.

Angesichts der neuen Rechtssprechung des BAG empfiehlt es sich, Kündigungen am besten wie folgt zuzustellen:

    1. Persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung
      Es empfiehlt sich für den Zugang der Kündigung einen Zeugen mitzunehmen für den Fall, dass der Arbeitnehmer den Empfang nicht bestätigen möchte
    2. Übergabe durch einen Boten
      der die Zustellung dokumentiert und gegebenenfalls in einem Verfahren als Zeuge für die Zustellung zur Verfügung steht
    3. Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher
Post by Boris

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